Silvia Danowski-Reetz
Dipl.-Psych., Psychologische Sachverständige
Angelikastr. 4
01099 Dresden
Telefon: | 01577-3260036 |
Telefax: | 0351-31417792 |
E-Mail: | info@silvia-danowski.com |
Familiengerichtliche lösungsorientierte Begutachtung
Wenn ich von Richtern und Richterinnen beauftragt werde, mit Familien zu arbeiten, haben diese Eltern und Kinder meist schon eine jahrelange Trennungs- und Streitgeschichte hinter sich. Eltern sind zermürbt, erschöpft oder verängstigt, und die Kinder in unterschiedlichem Ausmaß in den Streit eingebunden und damit seelisch belastet. Manche Kinder versuchen, sich dem höchst belastenden Streit ihrer Eltern zu entziehen, indem sie den Kontakt zu einem Elternteil verweigern.
Als systemisch- lösungsorientierte Sachverständige spreche ich mit beiden Eltern zunächst einzeln und sehe die Kinder je nach Alter meistens auf neutralem Boden. Danach lade ich zu mindestens einem gemeinsamen Elterngespräch ein. Dabei werden den Eltern über die Bedürfnisse von Trennungskindern und Spätfolgen lang anhaltender elterlicher Konflikte grundlegend informiert. Ziel meiner Arbeit ist es, dass die Eltern wieder in die Verantwortung gehen, die Belange für ihr Kind selbständig zu regeln. Einigen sich die Eltern, so wird dies dem Gericht in einer Stellungnahme mitgeteilt. Ist keine Einigung möglich, beschreibe ich genau, woran die Einigung gescheitert ist. Danach leite ich aus den Befunden und deren Bewertung die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen und die Empfehlungen an das Gericht ab.
Bezüglich der Standards der systemisch- lösungsorientierten Begutachtung verweise ich auf die Seiten des Fachverbandes Systemisch-Lösungsorientierter Sachverständiger im Familienrecht. (fsls.de)
Begutachtung bei Kontaktabbruch zu einem Elternteil und Umgangsverweigerung eines Kindes
Ich bin zusätzlich spezialisiert auf die Diagnostik der Ursachen kindlicher Kontaktverweigerung und die Differentialdiagnostik und Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation). Da die Eltern-Kind-Entfremdung aufgrund der für das Kind zu erwartenden psychischen Langzeitfolgen als eine Form von seelischer Kindesmisshandlung einzustufen ist, muss nach sorgfältiger gutachterlicher Befunderhebung und Diagnostik gerichtlich interveniert werden. Die erstmalige wirkungsvolle Sanktionierung von Eltern-Kind-Entfremdung durch ein Familiengericht führt zu einem schlagartigen Rückgang der Hochkonfliktfälle mit Umgangsverweigerung im betreffenden Amtsgerichtsbezirk.
Außergerichtliche lösungsorientierte Arbeit mit Familien
Nach Möglichkeit sollte ein Konflikt zwischen Eltern gar nicht erst auf das familiengerichtliche Niveau gesteigert werden. Ich biete die Erarbeitung von Lösungen und die Beilegung von elterlichen Konflikten nach Trennung und Scheidung sehr gern auch außengerichtlich an. Dazu berate ich Eltern einzeln oder paarweise und binde die Kinder mit dem Einverständnis beider Eltern in die Arbeit ein.
-September 2020: Member of the Executive Board of the 4th international Conference of PASG. Presenting on the Topic of Saving Family Ties after Separation. www.pasg2021.eu
- Dezember 2019: In Malaga fand die 4. International ScientificConference on Shared Parenting statt, auf der ich einen Vortrag zum Thema "Professional Co-Operation and Successful Court Intervention In Cases with Access Boycott in Germany" hielt. Der Vortrag fand großes Interesse und Zustimmung. Im Mai 2020 bin ich daraufhin eingeladen, auf der nächsten ICSP Konferenz in Vancouver einen Workshop für Professionelle Helfer und einen für betroffenen Eltern auszugestalten.
- September 2019: Die interntionale Konferenz der Parental Alienation Study Group fand in Philadelphia statt. Die an familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufsgruppen und betroffene Eltern dun Großeltern tagten gemeisnam und suchten neue Wege, um auf das Problem der Langzeitfolgen von Kontaktabbruch durch elterliche Trennung aufmerksam zu machen.
Im Ergebnis der Konferenz entwickeln europäische Kollegen und ich das Konzept der nächsten PASg Konferenz "Protecting Family Ties After Separation". Diese wird im September 2020 in Brüssel stattfinden www.pasg2020.eu
- August 2019: Ich weise hin und nehme teil an der Internationalen Konferenz der Parental Alienation Study Group in Philadelphia im September 2019 und an der International Conference for Shared Parenting in Vancouver im Mai 2020:
www.pasg2019.com
www.twohomes.org
- November 2018: Die 4. International Conference for Shared Parenting fand in Strassburg statt, bei der ich mich über die internationalen Entwicklungen zum Wechselmodell eingehend informieren konnte. Den Report zu dieser Konferenz finden Sie unter
strasbourg2018.org
Ankündigung einer Veranstaltung der Dresdner Initiative Trennungskinder:
27.September 2018, Dresden
Lösungsorientierte Arbeit bei Umgangsboykott und Umgangsverweigerung
Referentin: Dipl.-Psych. Silvia Danowski, Systemisch-Lösungsorientierte Sachverständige
Im Februar 2017 wurde in Deutschland ein richtungsweisender Beschluss zum Wechselmodell getroffen.
Wesentliche Inhalte des Urteils des BGH vom 01. Februar 2017:
a) Das Wechselmodell ist gesetzlich nicht ausgeschlossen.
b) Paritätische Betreuung setzt Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.
c) Bei erheblicher Konfliktbelastung wird kein Wechselmodell installiert.
d) Die Kinder müssen zur Betreuungsform angehört werden.
30.11.2016
Die Dresdner Initiative Trennungskinder veranstaltet am 13. und 14. Januar 2017 in Dresden ihren Kongress zum Thema Schuld im Trennungskonflikt. Es geht um die Frage, ob Schuld auch zum Schlichten vom Trennungskonflikten geeignet ist.
Nähere Informationen finden Sie hier:
http://www.trennungskinder-dresden.de/wp-content/uploads/sites/2/2016/11/Flyer-Kongress-Stand-21.11.2016.pdf
17.06.2016
Eine Ankündigung von Familienrichter a.D. Hans-Christian Prestien:
21.11.2015
Am Tag der Kinderrechte
Eine Einladung des Verbandes Anwalt des Kindes – VAK –
Bundesverband e.V., am 9. Januar 2016, 13 Uhr, Rathaus Charlottenburg in Berlin, zur gemeinsamen Kurs-Korrektur
Das Bundesverfassungsgericht 1968:
"...Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf
freie Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG.
Eine Verfassung, welche die Würde des Menschen in den Mittelpunkt ihres
Wertsystems stellt, kann bei der Ordnung zwischenmenschlicher Beziehungen
grundsätzlich niemandem Rechte an der Person eines anderen einräumen, die nicht
zugleich pflichtgebunden sind und die Menschenwürde des anderen respektieren..."
(BVerfGE Band. 24, 144)
Wieder einmal stehen wir vor der Frage, wie wir erreichen können, dass
Entscheidungsträger Kinderrechte tatsächlich ins Zentrum ihres Handelns
Erschreckende Zahlen:
Die Zahl der behördlich verordneten Eltern-Kind-Trennungen hat mit etwa 50.000
jährlich einen traurigen Höhepunkt erreicht. Etwa 200.000 Kinder dürften im gleichen
Zeitraum von Elterntrennungen betroffen sein. Die Folgekosten nicht friedlich
beendeter Konflikte von Eltern untereinander oder zwischen leiblichen Eltern und
Pflegeeltern für die Gesundheit aller Beteiligten sind unübersehbar.
Die Aufwendungen für Hilfeleistungen sind von den Kommunen immer weniger aufbringbar.
Für uns alle ist überlebenswichtig, dass wir anfangen, gesetzliche
Rahmenbedingungen ebenso wie die bestehende Praxis der Bewältigung von
familiären Krisen für Kinder differenziert zu überprüfen und neue Wege zu gehen.
Manchmal muss man dazu vielleicht nach Westen segeln, um nach Osten zu kommen
Gemeinsam mit ähnlich denkenden Menschen wollen wir uns auf eine solche
neue Reise begeben und unsere bisherigen konkreten Ideen dazu zur
Diskussion stellen.
Diese werden vorgestellt von uns (www.v-a-k.eu) vertreten durch Bettina Weber,
ABC-Kindesvertretung (www.abc-kindesvertretung.de)
vertreten durch Hans-Christian und Maria Prestien,
Hans-Christian Prestien, ehemaliger, Familien-, Jugendrichter und Rechtsanwalt,
gibt eine Übersicht über bestehende Rahmenbedingungen für die Bewältigung von
Konfliktlagen, die das Kind betreffen. Von „giftigen Vorschriften“ wird ebenso die
Rede sein, wie von positiven Entwicklungen zugunsten von Kindern wie Familien und
Bezugspersonen.
Bettina Weber, amtierende Vorsitzende des VAK, Dipl. Schauspielerin,
Heilpraktikerin für Psychotherapie und Schulassistentin, wird das Konzept für eine
Neugestaltung des jour fixe als Einrichtung der Information und des Austausches
vorstellen.
Maria Prestien, ehemalige Lehrerin, Konrektorin und aktive Ehe-, Familien- und
Lebensberaterin, stellt Inhalte und Ziele für Ausbildungsverläufe und
Seminarangebote vor, die von ABC-Kindesvertretung einerseits für
Verfahrensbeistände, andererseits auch für Eltern und andere Bindungspersonen des
Kindes angeboten werden
Die Teilnehmer sind herzlich eingeladen, sich aktiv zu beteiligen und kreativ ihre
Ideen zur Verbesserung der Situation einzubringen.
Berlin, 20. November 2015
Bettina Weber
24.08.2015
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Internationale Konferenz über die gemeinsame Sorge 2015
Best Practices für die Legislative und psychosoziale Implementation
Bonn, Deutschland, 9-11 Dezember 2015
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Die Internationale Konferenz über Gemeinsamer Parenting 2015 findet am 9-11 in Bonn stattfinden Dezember 2015 Deutschland. Im Anschluss an die erste internationale Konferenz im Juli 2014 werden Experten aus Wissenschaft, Familie Berufe und der Zivilgesellschaft aus der ganzen Welt versammeln sich an der "Gustav-Stresemann-Institut (GSI)" in Bonn, um ihre Forschung präsentieren und diskutieren Best Practices für die legislative und psycho -soziale Umsetzung der gemeinsamen Elternschaft als eine praktikable und vorteilhafte Lösung für Kinder, deren Eltern getrennt leben.
Die Konferenzsprache ist Englisch, Simultanübersetzung in Englisch, Französisch und Deutsch für alle Plenarsitzungen und Teil der Workshop-Präsentationen zur Verfügung gestellt werden.
Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Präsidenten des Internationalen Rates über Gemeinschafts Parenting (ICSP), Prof. Vorsitz Edward Kruk, MSW, PhD, University of British Columbia, Kanada, und dem Vorsitzenden des ICSP Wissenschaftlichen Ausschusses, Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf, Lutheran University Nürnberg, Deutschland.
Der Internationale Rat für Gemeinschafts Parenting (ICSP) ist eine internationale Vereinigung mit einzelnen Mitgliedern aus den Bereichen Wissenschaft, Familie Berufe und der Zivilgesellschaft. Der Zweck des Vereins ist die erste, die Verbreitung und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Kenntnisse über die Bedürfnisse und Rechte ("besten Interesse") von Kindern, deren Eltern getrennt leben, und zweitens, um evidenzbasierte Empfehlungen zu formulieren, die rechtliche, gerichtliche und praktische Umsetzung der gemeinsamen Elternschaft.
Das vorläufige Konferenzprogramm ist auf der Konferenz-Website zur Verfügung:
Wir freuen uns auf Sie in Bonn im Dezember begrüßen zu dürfen. Registrierung - darunter ein spezielles Angebot für Unterkunft am Veranstaltungsort - soll bis Mitte September 2015 beginnen.
Mit freundlichen Grüßen,
09.06.2015
Morgen findet in Berlin eine Veranstaltung des Verbandes Anwalt des Kindes zum Thema Kinderanwaltskammer statt. Der hoch engagierte Familienrichter Hans-Christian-Prestien wird zu diesem Thema und u.a. zum Vorgehen bei Kindesanhörungen referieren.
http://v-a-k.eu/jour-fixe-10-6-2015/
siehe auch http://abc-kindesvertretung.de/
22.5.2015
Ich weise hin auf die Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz im Juli 2015.
Psychologiestudium in Dresden und Bremen, inklusive vertiefter Gutachtenausbildung, Diplom 2005
Weiterbildung zur Verfahrensbeiständin bei
Christian und Maria Prestien (www.abc-kindesvertretung.de)
Mitglied im Verband Anwalt des Kindes seit 2012
Ausbildung und Zertifizierung (2016) zur Systemisch - Lösungsorientierten Sachverständigen im Familienrecht am Institut für Lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht in Bielefeld bei Herrn Prof. Uwe Jopt und Frau Dr. Katharina Behrend
Tätigkeit als Psychologische Sachverständige und Verfahrensbeiständin an Amtsgerichten und Oberlandesgerichten bundesweit, Schwerpunkt "Hochkonfliktfamilien", Lösungsorientierte Begutachtung bei Umgangsboykott und Umgangsverweigerung, interkulturelle Familien und Erziehungsfähigkeitsbegutachtung, Kontaktwiederanbahnung
Expertin für Eltern-Kind-Entfremdung, Mitglied in der Internationalen Studiengruppe für Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Study Group).
www.pasg.info
Zusätzliche Arbeitsgebiete:
Aktiv im Arbeitskreis Dresdner Initiative Trennungskinder (www.trennungskinder-dresden.de)
Angaben gemäß § 5 TMG:
Silvia Danowski-Reetz
Dipl.-Psychologin
Angelikastr. 4
Dresden 01099
Kontakt:
Telefon: | 01577-3260036 |
Telefax: | 0351-31417792 |
E-Mail: | info@silvia-danowski.com |
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Name und Sitz der Gesellschaft:
Allianz
Geltungsraum der Versicherung:
deutschlandweit
Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken
Privat
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